Ich bin Gabriel Josef Werle, studierter Sozialwissenschaftler. Magister Artium Pädagogik, Psychologie, Philosophie: In meiner 10-jährigen Berufslaufbahn habe ich primär in stationären Einreichungen der Suchthilfe gearbeitet.
Ich trete heute aufgrund des Verdachts einer finanziellen Abhängigkeit der entscheidenden Parteien bei der Bewertung des Wohnorts „Unfreiwillig in Einreichungen Wohnhafter“ an Sie heran und möchte mit dieser öffentlichen Stellungnahme eine Prüfung von unabhängiger Stelle anstoßen:
Zu allererst möchte ich, zur besseren Einschätzung der Lage, um die Offenlegung der bundesweit benötigen finanziellen Mittel, die die 19 Bezirke im Jahr 2023 für die Wohnhaftigkeit von Unfreiwillig in Einrichtung wohnhaften Menschen aufbringen mussten, bitten!
Wie viele „freiwillig in einer Einrichtung Wohnhafte“ stehen Unfreiwillig Wohnhaften gegenüber? : ich persönlich würde den Prozentsatz unfreiwillig in einer Einrichtung Wohnhafter, aufgrund meiner langjährigen Arbeit mit dieser Personengruppe, mit unglaublichen 87% angeben.
Auch wenn die Ausgaben von Seiten der Bezirke und nicht vom Bundeshaushalt gedeckt werden, darf ich als Steuerzahler um eine verlässliche Auskunft Ihrerseits wenigstens bitten.
Als ein signifikantes Problem der Bewertungsgrundlage Unfreiwillig in einer Einrichtung Wohnhafter habe ich das Fehlen einer unabhängigen Prüfung -durch finanziell nicht am Ausgang der Prüfung interessierte Parteien- ausgemacht:
Ich erkläre fachfremden Individuen unter uns gerne:
die gesetzlichen Betreuer als „in die Wege Leitende“ und Weiterbewilligungen abnickende Partei bestreiten ihren Lebensunterhalt per se zu 100% über die (meist langjährige) Verwaltung ihrer zu Betreuenden, welche nach außen hin auch durch die Wohnhaftigkeit in Einrichtungen als objektiv-gerechtfertigt eingestuft wird. Je mehr “zu Betreuende” ein gesetzlicher Betreuer hat und umso stärker betreut die Einrichtung, um so mehr Geld fließt für den Betreuer, und die Einrichtung.
Kann ein finanzielles Interesse gesetzlicher Betreuer nicht hinreichend ausgeschlossen werden, steht dies einer neutralen Bewertung über die Notwendigkeit von Einrichtungs Aufenthalten gegen eigenen Willen von der Sache entgegen.
Auch Einrichtungen, in denen Unfreiwillig in einer Einreichung Wohnhafte gegen freie Willensäußerung ihren Lebensmittelpunkt haben, haben ein phänomenales finanzielles Interesse an einer möglichst vieljährigen Wohnhaftigkeit auch von Unfreiwillig Wohnhaften in der Einrichtung.
Dass Berichtebögen, in der Einrichtung tätiger, Lohn beziehender Pädagogen, Sozialpädagogen etc. als neutrale Bewertungsgrundlage für die Bewilligung und Weiterbewilligung der finanziellen Zuwendung der Bezirke dienen, entbehrt jeder Berechtigung als neutrale Bewertungsgrundlage. Abgesehen vom Studienabschluss, aber für was sollte ich diesen verwenden, wenn nicht zu einer Arbeit in diesem Bereich?
Ist es nicht so, dass Einrichtungen ein finanzielles Interesse an möglichst langjährigen Wohnhaftigkeit von gegen ihren Willen in einer Einrichtung wohnhaften Menschen haben und ist es nicht auch so, dass die Angestellten, die Ersteller der Berichtebögen, finanzielles Interesse an einer längerfristigen Beschäftigung in den Einrichtungen haben?
Sollte es nun sich auch noch der Fall sein, dass die entscheidenden Gutachter und Richter von der Wohnhaftigkeit von Klienten in Einrichtungen angewiesen sein, da sie sonst z.B. keine Klienten in ihrem Fachbereich hätten, würde das System Unfreiwillig in Einrichtungen wohnhafter Erwachsener jeder neutralen Bewertungsgrundlage entbehren!
als besorgter Steuerzahler und mit dem Befindlichkeiten dieser liebenswerten, herzensguten und sonderbaren Menschen vertrauter dezidierter Pädagoge bitte ich Sie dezidiert zu prüfen, ob diese Menschen nicht besser und vermutlich kostengünstiger in die Gesellschaft integriert werden können (Stichwort Inklusion) und das für sicher weniger als 3.000 - 5.000 € im Monat!!
Mein Tipp liebe Unfreiwillig in einer Einrichtung Wohnhafte: man kann sich beim zuständigen Bezirk beschweren: über lächerliche finanzielle Zuwendung von 120 € Taschengeld, abgepacktes Essen etc., kein Zugang zu Kaffee etc., fremd eingeteilte Zigaretten etc., fehlende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, einzig mit dem gesetzlichen Betreuer telefonieren dürfen (!) und was euch so einfällt…
Vielleicht wurdet ihr in einer (langzeit) Therapie gefragt, ob ihr nicht der Meinung seid, ein gesetzlicher Betreuer wäre euch Hilfe, z.B. (?!) bei Paperkram,.. ja und was passierte dann?